15.1 Cathomen & Trefzer führt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht aus.
15.2 Cathomen & Trefzer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
15.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Cathomen & Trefzer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für unmittelbare, vorhersehbare und vertragstypische Schäden.
15.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf CHF 25’000 pro Schadenereignis begrenzt.
15.5 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für:
- vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden;
- Tod oder Körperverletzung;
- zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.
15.6 Bei Beschädigung eines Gegenstands umfasst der Schadenersatz grundsätzlich:
1. die angemessenen Reparaturkosten; oder
2. wenn eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismässig ist, den Zeitwert unmittelbar vor dem Schaden;
jeweils unter Abzug eines verbleibenden Restwerts.
15.7 Eine Besserstellung gegenüber dem Zustand unmittelbar vor dem Schaden ist ausgeschlossen.
15.8 Soweit gesetzlich zulässig, wird nicht gehaftet für:
- entgangenen Gewinn;
- Betriebsausfall;
- Nutzungsausfall;
- entgangene Einnahmen;
- mittelbare Schäden und Folgeschäden;
- ideellen oder persönlichen Liebhaberwert;
- Datenverlust;
- Schäden aufgrund normaler Abnutzung oder Materialermüdung.
15.9 Die Haftung reduziert sich entsprechend, wenn der Auftraggeber oder eine ihm zurechenbare Person den Schaden mitverursacht hat.
15.10 Für Schäden aus ungeeigneter Verpackung, inneren Mängeln, natürlicher Beschaffenheit, nicht deklarierten Besonderheiten oder Weisungen des Auftraggebers wird nicht gehaftet, soweit der Schaden darauf zurückzuführen ist.
15.11 Für den Inhalt von durch den Auftraggeber gepackten und äusserlich unbeschädigten Kartons, Kisten, Taschen oder Behältern wird nicht gehaftet, soweit der Schaden auf ungenügende Verpackung, Überladung oder einen vorher nicht erkennbaren Zustand zurückzuführen ist.
15.12 Besteht der Auftraggeber trotz vorheriger Warnung auf dem Transport eines Gegenstands durch räumlich ungeeignete Zugänge, haftet Cathomen & Trefzer nicht für daraus entstehende Schäden, soweit die üblichen Schutzmassnahmen eingehalten wurden und der Schaden auf den ungeeigneten Raumverhältnissen beruht.